Für Prostituierte wird ein „Rundum-sorglos-Paket“ umsatzsteuerpflichtig

Catering, Alarmanlage und die Nutzung von St. Pauli Schaufenstern: Das ist mehr als nur ein Zimmer an Prostituierte zu vermieten. Dieses „Rundum-sorglos-Paket“ ist laut Finanzgericht umsatzsteuerpflichtig .

Werden Prostituierten andere Dienstleistungen als die Vermietung von Steigen-Räumen erbracht, ist die Vermietung nicht mehr umsatzsteuerfrei. Die Nutzungsüberlassung hat ihren Mietcharakter verloren. Hierüber hat das Finanzgericht (VB) Hamburg entschieden (Beschluss vom 17. Mai 2022, Art. 2 Abs. 9/20).

Ein Mieter auf St. Pauli hat Klage eingereicht. Zwei befinden sich in der „Sperrzone“, wo Prostitution zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens erlaubt ist, und eine befindet sich in einer Zone ohne jegliche Beschränkungen für Prostitution.

Der Typ vermietete einzelne Wohnungen in den sogenannten „Treppenhäusern“ an Prostituierte, die dort gegen „Tagesmiete“ sexuelle Dienstleistungen erbrachten.

Zuvor hat der Typ aus dieser Nutzungsüberlassung umsatzsteuerpflichtige Gewinne erklärt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof (BFH) 2015 erklärt, dass die Anmietung von Zimmern in einem sogenannten Stundenhotel für eine halbe Stunde mehrwertsteuerfrei ist.

Das meinte der Herr.

Passive Mietleistungsgrenze überschritten

Das Finanzamt hingegen behauptete, dass neben Zimmern auch ein „Rundum-sorglos-Paket“ für die Prostituierten gegeben worden sei, das die Grenzen der passiven Vermietung sprenge. In der Folge muss auch Umsatzsteuer abgeführt werden. Diese Auffassung vertritt nun auch das Finanzgericht. Neben der Bereitstellung der Unterkünfte kümmerten sich die Vermieter auf Wunsch des Mannes um die Prostituierten und garantierten ihre Sicherheit.

Darüber hinaus wäre es den Prostituierten durch die Anmietung der Steigen-Räume gestattet, Kunden in den öffentlichen Räumen des Steigen als „gewohnheitsrechtliches Recht“ zu gewinnen, während andere Prostituierte, die „nicht mit dem Steigen in Verbindung stehen“, ausgeschlossen werden.

Sie könnten sogar die Schaufenster in einer Immobilie verwenden. Der Typ habe laut Gericht auch andere Leistungen wie Alarmanlage, Videoüberwachung und Catering erbracht, die die Grenzen einer passiven Vermieterleistung überstiegen.

Die Nutzungsübergabe hat eine bordellartige Qualität angenommen.

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