Der Mann, der drei Sexarbeiterinnen getötet hat, kann aufgrund seiner psychischen Erkrankung aus dem Gefängnis entkommen

police vienna

Ebudallah A., der Verdächtige im Dreifachmord an drei Prostituierten in Wien, kann aufgrund seiner psychischen Erkrankung der Haft entgehen. Der 27-jährige Afghane gilt laut einem aktuellen Gutachten als nicht verhandlungsfähig.

Was ist in Studio 126a passiert?

Wie wir berichteten, besuchte am Freitag, dem 23. Februar, der 27-jährige Asylsuchende das Sexstudio im 20. Bezirk in Wien und griff dort die Frauen an.

Drei asiatische Sexarbeiterinnen wurden erstochen; eine entkam, weil sie sich irgendwo im Gebäude versteckte.

Eine Person, die in der Nähe des Gebäudes spazierte, fand die blutigen Spuren auf der Straße, rief die Polizei an, die die drei Sexarbeiterinnen tot vorfand. Kurz darauf wurde der Angreifer im nahegelegenen Grünbereich gefunden, verhielt sich aggressiv und versuchte auch die Polizisten anzugreifen. Sie benutzten Elektroschocker, um ihn zu fassen.

Studio126a

Es scheint, dass er an paranoider Schizophrenie leidet

Der junge Mann steht unter dem Verdacht, drei Sexarbeiterinnen brutal erstochen zu haben, wobei ein Opfer beinahe enthauptet wurde und ein weiteres noch nicht identifiziert wurde. Die Beteiligung von Interpol unterstreicht die Schwere des Falles.

Experten sagen, dass Ebudallah an paranoider Schizophrenie leidet und sich in eine wahnhafte, psychotische Welt zurückzieht. Er behauptet, Begegnungen mit einem Mädchen in einem serbischen Flüchtlingslager gehabt zu haben, das ihn verhext haben soll. Er behauptet, sie sei eine Satanistin, die versucht habe, ihn von seinem Glauben abzubringen.

Seine verzerrten Überzeugungen führten dazu, dass er die Opfer als Komplizinnen der Hexe und Feinde Gottes ansah, was seine abscheulichen Taten rechtfertigte. Er behauptet, eine göttliche Einladung zum Dschihad erhalten zu haben, wobei die Opfer Sünder darstellen, an denen er göttliche Vergeltung ausüben sollte.

Sein Anwalt, Philipp Springer, argumentiert, dass die psychische Erkrankung seines Mandanten eine Unterbringung gemäß § 21 Abs. 1 des österreichischen Strafgesetzbuches rechtfertigt und plädiert für eine psychiatrische Behandlung anstelle einer herkömmlichen Haftstrafe.

Der Fall verdeutlicht das komplexe Zusammenspiel von psychischen Erkrankungen, Gewalt und gesellschaftlichen Reaktionen. Er regt zum Nachdenken über das Gleichgewicht zwischen Gerechtigkeit, öffentlicher Sicherheit und der Behandlung von Personen an, die unter schweren psychischen Erkrankungen leiden.

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