Experten uneinig über das vorgeschlagene Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen in Deutschland

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Ein neuer Vorschlag der CDU/CSU-Partei, den Kauf sexueller Dienstleistungen in Deutschland zu verbieten, hat starke Reaktionen bei Experten ausgelöst. Während einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend äußerten viele unterschiedliche Meinungen darüber, ob das Verbot Probleme wie Menschenhandel effektiv eindämmen oder ob es den Sexarbeitenden sogar noch mehr schaden würde.

Der Antrag der CDU/CSU (20/10384) fordert ein Gesetz, das den Kauf sexueller Dienstleistungen illegal macht, wobei jedoch sichergestellt werden soll, dass Sexarbeitende nicht allein aufgrund ihrer Tätigkeit bestraft werden. Die Partei argumentiert, dass das Prostitutionsgesetz von 2002 gescheitert sei, da es den Menschenhandel unter dem Deckmantel der legalisierten Prostitution habe wachsen lassen. Außerdem hätten auch die Schutzvorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes von 2017 keine Abhilfe geschaffen. Die CDU/CSU plädiert für das sogenannte „Nordische Modell“, bei dem der Kauf sexueller Dienstleistungen – wie in Ländern wie Schweden und Frankreich – illegal ist.

Vertreter von Sexarbeitenden sprechen sich gegen das Verbot aus

Johanna Weber, Sprecherin des Berufsverbands für erotische und sexuelle Dienstleistungen, sprach sich gegen das vorgeschlagene Verbot aus. Sie argumentierte, dass es Sexarbeitende in unsichere oder illegale Bedingungen drängen würde. Weber betonte zudem, dass es keine wissenschaftlichen Belege für die Behauptung im Antrag der Union gibt, dass die meisten Sexarbeitenden zu ihrer Tätigkeit gezwungen werden. Sie ist der Meinung, dass ein Verbot von Bordellen genau den Menschen schaden würde, die das Gesetz eigentlich schützen soll.

Stefanie Kohlmorgen, Leiterin des Bündnisses der Fachberatungsstellen für Sexarbeitende, stimmte dem zu. Sie kritisierte, dass in der Debatte Zwangsprostitution und freiwillige Sexarbeit oft vermischt werden. Kohlmorgen hob hervor, dass die meisten Personen, die zu ihren Beratungsstellen kommen, Sexarbeit freiwillig ausüben und nicht dazu gezwungen werden. Sie warnte außerdem, dass ein Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen die Rechte der Sexarbeitenden verletzen und zu noch größerer Diskriminierung führen würde.

Auf der anderen Seite unterstützte die Traumatherapeutin Brigitte Schmid-Hagenmeyer das Nordische Modell. Sie argumentierte, dass Prostitution Schaden verursache, da sie Sex ohne echten Konsens beinhalte. Sie erklärte, dass das Bezahlen für Sex in der Regel körperliche und emotionale Schäden hinterlässt.

Schmid-Hagenmeyer fügte hinzu, dass es verharmlosend sei, Prostitution als „Dienstleistung“ zu bezeichnen, da dies die tatsächlichen Schäden, die damit verbunden sind, herunterspiele. Sie ist der Meinung, dass das Nordische Modell eine gute Möglichkeit ist, diesen Schaden zu verringern.

Huschke Mau, eine ehemalige Sexarbeiterin und Gründerin des Netzwerks Ella, sprach sich ebenfalls für das Nordische Modell aus. Sie erklärte, dass Deutschland durch die Legalisierung der Prostitution zum „Bordell Europas“ geworden sei. Mau argumentierte, dass dies zur Normalisierung des Frauenkaufs geführt habe. Ihrer Meinung nach ist es schwierig, zwischen Zwangsprostitution und freiwilliger Prostitution zu unterscheiden, und das Nordische Modell sei die beste Lösung.

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Internationale Beispiele und rechtliche Bedenken

Claire Quidet, Präsidentin der Nid-Bewegung in Frankreich, erklärte, dass Prostitution in ihrem Land als Form von Gewalt und nicht als Arbeit angesehen wird. Seit 2016 ist es in Frankreich illegal, sexuelle Dienstleistungen zu kaufen. Zuwiderhandelnde können mit einer Geldstrafe belegt oder verpflichtet werden, an Schulungssitzungen teilzunehmen. Quidet berichtete, dass das Gesetz erfolgreich gezeigt habe, dass sexuelle Handlungen nicht käuflich sein dürfen.

Andrea Hitzke vom Nationalen Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) lehnte das Verbot jedoch ab. Sie argumentierte, dass das Nordische Modell Prostitution fast vollständig verbieten und wieder in eine rechtliche Grauzone drängen würde. Hitzke warnte auch davor, alle Sexarbeiterinnen als Opfer darzustellen, da dies ihre Autonomie untergrabe und schädliche Stereotype verstärke. Sie forderte mehr Respekt für die Entscheidungen der Sexarbeiterinnen.

Margarete Gräfin von Galen, Fachanwältin für Strafrecht, wies darauf hin, dass Prostitution in Deutschland als legaler Beruf geschützt ist. Sie argumentierte, dass ein Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen faktisch das Ende der legalen Prostitution bedeuten würde, was die Rechte der Sexarbeiterinnen verletzen würde.

Auch die Meinungen der Strafverfolgungsbehörden gingen auseinander. Alexander Dierselhuis, Polizeipräsident in Duisburg, unterstützte den Vorschlag. Er erklärte, dass ein Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen der Polizei helfen würde, sich auf schwerwiegendere Kriminalfälle im Rotlichtmilieu zu konzentrieren. Er glaubt, dass eine Verkleinerung des Prostitutionsmarktes die Verfolgung von Menschenhandelsverbrechen erleichtern würde.

Erika Krause-Schöne von der Polizeigewerkschaft hingegen befürchtete, dass das Verbot die Prostitution in den Untergrund treiben würde, was die Untersuchung schwerer Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit Zwangsprostitution, erschweren würde. Sie schlug vor, Freiern eine Mitverantwortung aufzuerlegen und die Unterstützung von Zwangsprostitution unter Strafe zu stellen, um den Menschenhandel effektiver zu bekämpfen.

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Fazit

Die Debatte über den Vorschlag der Unionsfraktion zeigt, dass es starke und unterschiedliche Meinungen darüber gibt, wie mit Prostitution in Deutschland umgegangen werden sollte. Während einige das Nordische Modell als den besten Weg sehen, um Ausbeutung zu bekämpfen, befürchten andere, dass es das Leben für Sexarbeiterinnen schwieriger machen würde. Da diese Themen in Deutschland weiterhin diskutiert werden, bleibt die Zukunft der Prostitutiongesetzgebung ungewiss.